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Als Lohnbüro stehen wir auch Steuerberatern zur Verfügung.

Warum die Zusammenarbeit mit einem Lohnbüro sinnvoll ist


Es gibt zwei Gründe, warum Steuerberatungskanzleien die Lohnmandate an uns ausgliedern:

1. Mangelnde Rentabilität

Die Lohnabrechnung einzelner Mandanten ist aufwändig und über das in der Kanzlei eingesetzte Lohnabrechnungssystem nicht rentabel abzuwickeln. Das führt dazu, dass diese Lohnbuchhaltung mit der eigentlichen Kerntätigkeit des Steuerberaters –der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung– quersubventioniert werden muss. In diesem Kontext hören wir oft die Aussage „Lohn lohnt nicht.“

2. Fachkräftemangel

Die Kapazitäten für neue Lohnmandate sind ausgereizt, weil der Arbeitsmarkt keine Lohnbuchhalter und Entgeltabrechner bereitstellt. Mandate für die Lohnbuchhaltung werden in Folge dessen abgelehnt und gefährden die Übernahme des gesamten Steuerberatermandats. Uns erreichen monatlich Anfragen von Steuerkanzleien, bei denen es um Personal-Sharing oder den Verleih von Lohnbuchhaltern geht.

Hanselohn bietet Ihnen zwei Lösungen an:

Auslagern der Lohnbuchhaltung durch den Steuerberater

Komplettes Outsourcing

Die Lohnbuchhaltung wird von der Steuerberatungstätigkeit abgegrenzt und durch uns ausgeführt. Die Steuerkanzlei weiß, dass die Lohnbuchhaltung bei uns in guten Händen ist und wir haben ein gemeinsamen zufriedenen Mandanten. Der Mandant erhält einen Experten für die Steuerberatung und einen Fachmann für die Lohnbuchhaltung.

Kooperation mit Steuerberatern durch freie Mitarbeit

Freie Mitarbeit

Die Lohnbuchhaltung wird von uns für die Steuerberatungskanzlei im Rahmen einer freien Mitarbeit erbracht. Der Vorteil für die Steuerkanzlei ist eine freie Preisgestaltung und die nach außen hin einheitliche Erbringung der Dienstleistungen (Steuerberatung und Lohnbuchhaltung). Die Probleme aus mangelnder Rentabilität und Personal werden auf diese Weise gelöst.